Einen kleinen Baum sicher fällen – nur mit Erlaubnis
Für Stangen, Brennholz oder einen Unterstand braucht man manchmal einen dünnen Baum. Fällen ist aber eine der gefährlichsten Arbeiten im Wald. Hier lernst du die Grundregeln für dünnes Stangenholz mit Säge oder Beil: Erlaubnis einholen, Baum und Umgebung prüfen, Fallrichtung und Rückweiche festlegen, Fallkerb und Fällschnitt mit Bruchleiste setzen, rechtzeitig zurücktreten und hängengebliebene Bäume nicht selbst lösen. Dicke Bäume und Motorsägen gehören in die Hände von Profis.
- 10–30 Minuten für einen dünnen Stamm

Einfach erklärt
Einen Baum zu fällen ist gefährlich – auch einen dünnen. Darum gibt es feste Regeln, und man fällt nur, wenn der Waldbesitzer es erlaubt hat.
Man schneidet zuerst auf der Seite, wo der Baum hinfallen soll, einen Keil heraus. Dann sägt man von der anderen Seite, aber nicht ganz durch. Der kleine Rest Holz in der Mitte wirkt wie ein Scharnier an einer Tür und lenkt den Baum.
Wenn der Baum kippt, geht man schräg nach hinten weg und ruft laut „Achtung!“. Bleibt er in einem anderen Baum hängen, holt man Hilfe und geht nie darunter.
Wie es funktioniert
Der Fallkerb nimmt dem Baum auf der Fallseite den Halt. Der Fällschnitt von hinten trennt den Rest – bis auf die Bruchleiste. Sobald der Baum kippt, biegt sich die Bruchleiste wie ein Scharnier und hält den Stamm in der Spur, bis er auf dem Boden liegt.
Ohne Bruchleiste ist der Baum frei: Er kann sich drehen, seitlich wegkippen oder vom Stumpf nach hinten springen. Darum ist das Durchsägen der Bruchleiste der gefährlichste Fehler.
Worauf es ankommt
Vorher schauen: Neigung, Wind, verhakte Äste, Totholz in der Krone und Menschen im Umkreis entscheiden, ob gefällt werden darf.
Fluchtweg: Die Rückweiche liegt schräg hinter dir, nicht direkt hinter dem Stamm. Sie muss frei von Ästen und Stolperfallen sein.
Nur dünne Stämme: Was du nicht in wenigen Minuten mit der Handsäge schaffst, ist ein Fall für Profis mit Ausbildung und Schutzausrüstung.
Sicherheit: darauf musst du achten
Gefahrenbereich: zwei Baumlängen rundum frei von Menschen und Tieren.
Hängengebliebene Bäume: nicht darunter gehen, nicht den stützenden Baum fällen, nicht daran ziehen oder klettern. Absperren und Fachleute holen.
Erlaubnis: Das Waldbetretungsrecht in Österreich und Deutschland erlaubt Erholung, nicht das Fällen. Ohne Erlaubnis ist es verboten.
Schritt für Schritt
Erlaubnis und Baum wählen
Frag den Waldbesitzer oder Förster und lass dir zeigen, welcher Baum weg darf. Wähl einen dünnen, gesunden, möglichst gerade stehenden Baum ohne Totholz in der Krone, weit weg von Wegen und Leitungen.
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Erlaubnis und Baum wählen
Frag den Waldbesitzer oder Förster und lass dir zeigen, welcher Baum weg darf. Wähl einen dünnen, gesunden, möglichst gerade stehenden Baum ohne Totholz in der Krone, weit weg von Wegen und Leitungen.
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Baum und Umgebung prüfen
Schau nach oben: Hängt der Baum zu einer Seite, sind Äste in anderen Kronen verhakt, liegt Schnee darauf? Schau dich um: Ist der Gefahrenbereich von zwei Baumlängen frei? Bei Wind wird nicht gefällt.
- 3
Fallrichtung und Rückweiche festlegen
Bestimme, wohin der Baum fallen soll – am besten in seine natürliche Neigung, in eine freie Lücke. Räum dir schräg nach hinten, im Winkel von etwa 45 Grad zur Fallrichtung, einen Fluchtweg frei: die Rückweiche. Nie direkt hinter den Baum flüchten.
- 4
Fallkerb sägen
Säg auf der Fallseite einen keilförmigen Kerb, etwa ein Fünftel bis ein Viertel tief in den Stamm: zuerst einen schrägen Schnitt von oben, dann einen waagrechten von unten, bis sich der Keil löst. Die Öffnung des Kerbs zeigt genau in die Fallrichtung.
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Fällschnitt mit Bruchleiste
Säg von der Gegenseite waagrecht, etwas höher als die Kerbsohle. Hör auf, bevor du den Kerb erreichst: Ein Streifen von etwa einem Zehntel des Durchmessers bleibt als Bruchleiste stehen. Sie hält und lenkt den Baum.
Nie die Bruchleiste durchsägen.
- 6
Rufen und zurücktreten
Sobald der Baum sich neigt, Säge herausziehen, „Achtung, Baum fällt!“ rufen und auf der Rückweiche zügig zurücktreten. Behalte die Krone im Blick: Äste können zurückschnellen.
- 7
Liegenden Baum sichern und aufarbeiten
Warte, bis alles ruhig ist. Hängt der Baum fest, nicht selbst lösen – absperren und Hilfe holen. Liegt er sicher, entastest du von der Stammbasis zur Spitze und stehst dabei auf der Gegenseite des Asts, den du sägst.
Häufige Fehler
- Ohne Erlaubnis fällen
- Bei Wind fällen
- Keine Rückweiche freiräumen
- Den Fällschnitt bis zum Kerb durchsägen
- Andere Menschen im Gefahrenbereich
- Einen hängengebliebenen Baum selbst lösen
Kurzüberblick
Material
Klappsäge
Oder eine Bügelsäge
Klinge nach Gebrauch einklappen bzw. abdecken; Sägezähne sind sehr scharf.
Beil oder kleine Axt
Nur mit fest sitzendem Kopf und intaktem Stiel verwenden; bei Nichtgebrauch Schneidenschutz aufsetzen.
Regeln zum Mitführen und zum Holzschlag unterscheiden sich je nach Region – örtliche Regeln prüfen.
Robuste Arbeitshandschuhe
Bei Kontakt mit Hochwasserschlamm oder Chemikalien zusätzlich wasserdichte Handschuhe tragen.
Dicht schließende Schutzbrille
Geeignet für
- Dünnes Stangenholz für Unterstand, Gestell und Brennholz
- Durchforsten mit Erlaubnis
- Übung unter Anleitung
Ungeeignet für
- Dicke Bäume, schräg stehende oder morsche Bäume
- Bäume nahe Wegen, Straßen, Leitungen oder Häusern
- Sturm, Wind, Schnee oder Eis in der Krone
- Arbeiten mit der Motorsäge ohne Ausbildung und Schutzausrüstung
- Hängengebliebene Bäume selbst lösen
Voraussetzungen
- Ausdrückliche Erlaubnis des Waldbesitzers oder eigener Grund
- Dünner, gesunder Baum, den du mit der Säge sicher bewältigst
- Eine zweite Person in Rufweite
- Sicherer Umgang mit Säge und Beil
Sicherheit
- Diese Anleitung gilt nur für dünne Stämme, die du mit Hand- oder Klappsäge in wenigen Minuten durchsägst. Für alles Größere braucht es Ausbildung, Motorsäge und Schutzausrüstung.
- Holz, Rinde und Bäume gehören jemandem. Ohne Erlaubnis des Waldbesitzers darfst du in Österreich und Deutschland keine Bäume fällen, keine Rinde abschälen und kein Holz mitnehmen. Nimm nur, was du darfst – am besten Totholz am Boden oder Holz vom eigenen Grund.
So funktioniert es
Ein Baum fällt dorthin, wohin er durch den Fallkerb geführt wird. Der Kerb ist ein keilförmiger Ausschnitt auf der Fallseite. Der Fällschnitt kommt von der Gegenseite etwas höher, aber nie ganz durch: Der stehen gebliebene Streifen Holz, die Bruchleiste, wirkt wie ein Scharnier und lenkt den Baum, bis er fällt. Wer die Bruchleiste durchsägt, verliert jede Kontrolle.
Vorteile
- Kontrolliertes Fällen statt Glücksspiel
- Gerade Stangen für Bauten
Nachteile
- Hohe Unfallgefahr
- Nur mit Erlaubnis
- Nur für dünne Stämme
Hintergrundwissen
Fachlicher Hintergrund
Unfälle beim Holzfällen gehören zu den schwersten Arbeitsunfällen überhaupt – auch bei Profis. Darum lernen Forstleute in jedem Kurs zuerst Fallkerb, Bruchleiste und Rückweiche, bevor sie einen Baum anfassen.
In Österreich und Deutschland darfst du den Wald zur Erholung betreten. Das Recht, Bäume zu fällen oder Holz mitzunehmen, gehört aber dem Besitzer.
Varianten
- Mit dem Beil
- Sehr dünne Stämmchen lassen sich auch mit dem Beil fällen: den Kerb aus abwechselnd schrägen Schlägen von oben und unten herausarbeiten, dann von der Gegenseite. Sicherer und kontrollierter ist die Säge.
- Lieber Totholz
- Für Brennholz und viele Bauten reicht liegendes Totholz. Es braucht keine Fällung, ist schon trocken und schont den Wald – wenn du es nehmen darfst.
Häufige Fehler
- Ohne Erlaubnis fällen
- Bei Wind fällen
- Keine Rückweiche freiräumen
- Den Fällschnitt bis zum Kerb durchsägen
- Andere Menschen im Gefahrenbereich
- Einen hängengebliebenen Baum selbst lösen
Grenzen und Risiken
- Keine Anleitung für Motorsägen
- Keine Anleitung für dicke oder schwierige Bäume
- Ersetzt keinen Motorsägen- oder Forstkurs
Quellen (4)
- Occupational Safety and Health Administration (OSHA), U.S. Department of Labor: Logging eTool – Felling · Fällkerb, Fällschnitt mit Bruchleiste, Rückweiche, Gefahrenbereich von zwei Baumlängen
- Republik Österreich – Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) (1975): Forstgesetz 1975 (BGBl. Nr. 440/1975), § 33 Benützung des Waldes zu Erholungszwecken · Unbefugtes Fällen, Aneignen von Holz und Beschädigen von Bäumen im Wald ist in Österreich verboten (§ 174)
- Bundesrepublik Deutschland – Bundesministerium der Justiz (1975): Gesetz zur Erhaltung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft (Bundeswaldgesetz), § 14 Betreten des Waldes · Das Betretungsrecht erlaubt Erholung, nicht die Entnahme von Holz
- Ray Mears – Hodder & Stoughton (2002): Bushcraft · Kleine Bäume mit Säge oder Axt sicher fällen























