Grundlagen für diese Situation
Naturkatastrophe im Ausland: örtlichen Behörden folgen, Lebenszeichen geben
Erdbeben, Wirbelsturm, Überschwemmung oder Waldbrand am Urlaubsort: Zuerst gelten die Anweisungen der örtlichen Behörden, des Hotels oder Reiseveranstalters – Warnungen, Evakuierungen, Schutzräume. Dann ein kurzes Lebenszeichen an Angehörige, Kontakt mit der eigenen Auslandsvertretung, wenn Hilfe gebraucht wird, und Versicherer informieren. Nicht auf eigene Faust zu Katastrophenorten fahren.
Evakuierung: den Anweisungen der Behörden folgen
Wenn Behörden zur Evakuierung auffordern, ist sofortiges Handeln richtig – Verzögern bringt Menschen und Rettungskräfte in Gefahr. Notfallrucksack, Dokumente, Medikamente und Haustiere mitnehmen, vorgegebene Routen nutzen, Kontaktperson informieren und erst zurückkehren, wenn die Behörden es erlauben. Gute Vorbereitung macht aus Minuten genug Zeit.
Reisehinweise lesen und beim Außenministerium registrieren
Viele Länder bieten ihren Staatsangehörigen an, sich vor oder während einer Auslandsreise freiwillig zu registrieren. Bei Naturkatastrophen, Unruhen oder Evakuierungen kann die Auslandsvertretung Registrierte dann gezielt informieren und erreichen. Zusammen mit den offiziellen Reise- und Sicherheitshinweisen ist das eine der einfachsten Vorsorgemaßnahmen.
