Grundlagen für diese Situation
Abkochgebot und Wasser bei Hochwasser
Bei einem Abkochgebot ist Leitungswasser mikrobiologisch nicht sicher; für Trinken, Zähneputzen, Eiswürfel, Säuglingsnahrung und Essenszubereitung wird abgekochtes oder abgefülltes Wasser verwendet. Bei einem Nutzungsverbot (‘nicht trinken’) hilft Abkochen nicht. Hochwasser ist fast immer mit Abwasser und Chemikalien belastet.
Wasser abkochen
Sprudelndes Kochen tötet Bakterien, Viren und Protozoen zuverlässig ab und gilt als eines der wirksamsten Verfahren zur Entkeimung. Es entfernt jedoch weder Chemikalien noch Salz, kostet Brennstoff und schützt nicht vor erneuter Verunreinigung.
Wasserhygiene und Reinigung von Behältern
Sicher aufbereitetes Wasser wird oft erst danach wieder verunreinigt: durch ungewaschene Hände, schmutzige Becher, Trinkschläuche und Behälter. Saubere Hände, getrennte Gefäße für Roh- und Trinkwasser und regelmäßig gereinigte Behälter schließen diese letzte Lücke.
