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Küche mit dampfendem Wassertopf und sauberen Flaschen

Für unser Leitungswasser gilt ein Abkochgebot

Der Wasserversorger meldet ein Abkochgebot: Das Wasser fließt weiter, ist aber möglicherweise mit Krankheitserregern belastet.

Zuerst

  1. Die Meldung genau lesen: Abkochgebot oder Trinkwasserverbot? Bei einem Verbot hilft Abkochen nicht.
  2. Für alles, was in den Mund kommt – Trinken, Zähneputzen, Eiswürfel, Säuglingsnahrung, Speisenzubereitung – abgekochtes oder abgefülltes Wasser verwenden.
  3. Informationen des Wasserversorgers oder der Behörden verfolgen, bis die Meldung aufgehoben ist.

Notruf wählen bei

  • Starker Durchfall oder Erbrechen mit Anzeichen von Austrocknung, besonders bei Säuglingen und Älteren
  • Verwirrtheit oder Bewusstseinsstörung
  • Verdacht auf Vergiftung

Was gerade passiert

Ein Abkochgebot wird ausgesprochen, wenn im Leitungswasser Krankheitserreger nachgewiesen wurden oder nicht ausgeschlossen werden können – etwa nach einem Rohrbruch, einem Druckabfall im Netz, Bauarbeiten oder Hochwasser. Das Wasser sieht dabei meist völlig normal aus und riecht und schmeckt unauffällig. Genau das macht es tückisch: Man greift aus Gewohnheit zum Wasserhahn.

Sprudelndes Kochen tötet Bakterien, Viren und Parasiten ab. Chemikalien, Öl oder Schwermetalle entfernt es dagegen nicht – deshalb ist entscheidend, welche Meldung gilt. Bei einem Abkochgebot ist das Wasser nach dem Abkochen trinkbar. Bei einer Meldung „nicht trinken“ oder „nicht verwenden“ hilft Abkochen nicht, manche Stoffe werden dabei sogar konzentrierter.

Ein Abkochgebot kann einige Tage, manchmal auch länger gelten, weil Leitungen gespült und neue Proben untersucht werden müssen. In dieser Zeit schleichen sich leicht Alltagsfehler ein: Zähne werden mit Leitungswasser geputzt, Eiswürfel aus dem Gefrierfach genommen, Salat mit ungekochtem Wasser gewaschen oder ein Fläschchen mit Leitungswasser angerührt.

Besonders gefährdet sind Säuglinge, Ältere, Schwangere und Menschen mit geschwächtem Immunsystem, bei denen Durchfall und Erbrechen schnell zu Austrocknung führen können. Realistisch zählt: genau lesen, was gilt, eine feste Routine für das Abkochen einrichten und die Hinweise des Versorgers verfolgen, bis die Meldung offiziell aufgehoben ist.

Schritt für Schritt

  1. Phase 1

    Sobald du von der Meldung erfährst

    • Genau lesen, was gilt – Abkochgebot, Trinkwasserverbot oder Nutzungsverbot – und für welches Gebiet.
    • Alle im Haushalt informieren, auch Kinder und Gäste; ein Zettel an den Wasserhähnen hilft gegen die Gewohnheit.
    • Eiswürfel, Getränke und Speisen, die mit Leitungswasser aus dem betroffenen Zeitraum zubereitet wurden, nach den Vorgaben des Versorgers entsorgen.
    • Wasserspender, Eiswürfelbereiter und Kaffeeautomaten mit festem Wasseranschluss nicht mehr nutzen.
    • Nachbarn, die vielleicht keine Nachrichten verfolgen – etwa Ältere –, Bescheid geben.
  2. Phase 2

    Im Alltag während des Abkochgebots

    • Wasser sprudelnd aufkochen und abgedeckt abkühlen lassen.
    • Abgekochtes Wasser in sauberen, abgedeckten Behältern aufbewahren und beschriften.
    • Abgekochtes oder abgefülltes Wasser verwenden für Trinken, Zähneputzen, Säuglingsnahrung, Kochen, das Waschen von rohem Obst und Gemüse und für Haustiere.
    • Für Händewaschen, Duschen, Geschirr und Wäsche den Hinweisen des Versorgers folgen; beim Duschen kein Wasser schlucken und kleine Kinder lieber mit dem Waschlappen waschen.
    • Tisch- und Kühlschrankfilter machen das Wasser nicht keimfrei – sie ersetzen das Abkochen nicht.
  3. Phase 3

    Wenn es Probleme gibt

    • Fällt der Strom aus: abgefülltes Wasser nutzen; Gaskocher nur im Freien betreiben. Chemische Desinfektion ist ein Notbehelf und nur genau nach Anleitung anzuwenden.
    • Bei Durchfall oder Erbrechen ausreichend trinken – abgekochtes oder abgefülltes Wasser – und auf Hygiene achten; die Arztpraxis anrufen, wenn es nicht besser wird oder Säuglinge, Ältere oder Kranke betroffen sind.
    • Notruf wählen bei Anzeichen starker Austrocknung (kaum Urin, sehr trockener Mund, ungewöhnliche Schläfrigkeit, bei Säuglingen kaum nasse Windeln), bei Verwirrtheit oder bei Verdacht auf Vergiftung.
    • Gilt eine Meldung „nicht trinken“ oder „nicht verwenden“: nicht abkochen oder filtern, um es trotzdem zu nutzen, sondern abgefülltes Wasser oder Ausgabestellen nutzen.
  4. Phase 4

    Wenn die Meldung aufgehoben ist

    • Nur die offizielle Aufhebung durch Versorger oder Behörde zählt – nicht Gerüchte und nicht das Aussehen des Wassers.
    • Leitungen nach Anleitung des Versorgers spülen, meist indem kaltes Wasser eine Weile läuft.
    • Eiswürfelbereiter leeren, Wasserspender und Kaffeemaschinen nach Herstellerangabe reinigen und Filterkartuschen austauschen.
    • Behälter, in denen abgekochtes Wasser stand, reinigen und trocknen lassen.

Worauf du achten musst

  • Abkochgebot ist nicht gleich Trinkwasserverbot

    Bei chemischer Verunreinigung hilft Abkochen nicht und kann manche Stoffe sogar anreichern. Immer den genauen Wortlaut der Meldung beachten.

  • Verbrühungen

    Viel kochendes Wasser im Alltag erhöht das Verbrühungsrisiko, besonders mit Kindern im Haushalt. Töpfe nach hinten stellen, das Kabel des Wasserkochers nicht herunterhängen lassen und Wasser vor dem Umfüllen abkühlen lassen.

  • Säuglingsnahrung

    Für Fläschchen nur abgekochtes oder ausdrücklich geeignetes abgefülltes Wasser verwenden und den Hinweisen von Behörden und Kinderarztpraxis folgen.

  • Versteckte Wege

    Eiswürfel, die Zahnbürste unter dem Hahn, Kaffee aus dem Automaten, gewaschener Salat – viele Wege führen am Abkochen vorbei. Gehe deinen Tagesablauf einmal bewusst durch.

  • Wiederverunreinigung

    Abgekochtes Wasser kann in schmutzigen oder offenen Gefäßen wieder verkeimen. Saubere, abgedeckte Behälter verwenden und das Wasser nicht mit den Händen oder Bechern herausschöpfen, sondern ausgießen.

  • Gefährdete Menschen

    Säuglinge, Ältere, Schwangere und Menschen mit geschwächtem Immunsystem trocknen bei Durchfall schneller aus. Bei Unsicherheit ärztlichen Rat einholen.

Häufige Fehler

  • Wasser nur erwärmen statt sprudelnd aufkochen.
  • Aus Gewohnheit mit Leitungswasser Zähne putzen.
  • Eiswürfel aus dem Gefrierfach oder Wasser aus dem Kühlschrankspender verwenden.
  • Einen Tischwasserfilter für ausreichend halten.
  • Bei einem Trinkwasserverbot das Wasser abkochen und trotzdem trinken.
  • Die Aufhebung verpassen oder sie zu früh annehmen.

Vorher vorbereiten

  • Einen Vorrat an abgefülltem Trinkwasser im Haus haben.
  • Saubere, lebensmittelechte Behälter mit Deckel, um abgekochtes Wasser aufzubewahren.
  • Eine Möglichkeit, auch ohne Strom Wasser zu kochen, die sicher im Freien genutzt werden kann.
  • Die Warn-App und die Informationskanäle des Wasserversorgers kennen bzw. abonnieren.
  • Für Säuglinge einen kleinen Vorrat an geeignetem abgefülltem Wasser oder trinkfertiger Säuglingsnahrung.

Besondere Rücksicht

Säuglinge und Kleinkinder
Fläschchen, Sauger und Schnuller mit abgekochtem Wasser reinigen. Kleinkinder schlucken beim Baden leicht Wasser – lieber mit dem Waschlappen waschen.
Menschen mit geschwächtem Immunsystem
Wer etwa nach einer Transplantation, unter Chemotherapie oder aus anderen Gründen eine geschwächte Abwehr hat, klärt mit der Arztpraxis, ob zusätzliche Vorsicht nötig ist.
Haustiere
Auch Tiere bekommen abgekochtes und abgekühltes oder abgefülltes Wasser.

Quellen

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Grundlagen für diese Situation

Warum: Gilt immer für diese Situation – unabhängig von deinen Angaben.

Alle Regeln dieser Situation (7)
  1. [nicht aktiv] Wenn Art der Meldung = Abkochgebot

    Wasser sprudelnd aufkochen, abkühlen lassen und in sauberen, abgedeckten Behältern aufbewahren.

  2. [nicht aktiv] Wenn Art der Meldung = Nicht trinken / nicht verwenden

    Nicht abkochen und nicht filtern, um es trotzdem zu trinken – Chemikalien bleiben. Abgefülltes Wasser oder Ausgabestellen nutzen.

  3. [nicht aktiv] Wenn Art der Meldung = Nach Hochwasser oder eigener Brunnen

    Hochwasser ist fast immer mit Abwasser und Chemikalien belastet. Brunnen erst nach Prüfung wieder nutzen.

  4. [nicht aktiv] Wenn Im Haushalt = Säuglinge oder Kleinkinder

    Für Säuglingsnahrung nur abgekochtes oder geeignetes abgefülltes Wasser; den Hinweisen von Behörden und Kinderarztpraxis folgen.

  5. [nicht aktiv] Wenn Im Haushalt = Ältere, Kranke, geschwächtes Immunsystem

    Menschen mit geschwächter Abwehr sind besonders gefährdet; bei Unsicherheit ärztlichen Rat einholen.

  6. [nicht aktiv] Wenn Im Haushalt = Haustiere

    Auch Haustieren abgekochtes oder abgefülltes Wasser geben.

  7. [nicht aktiv] Wenn Möglichkeiten = Kein Strom

    Gaskocher und Grill nur im Freien betreiben. Chemische Desinfektion ist ein Notbehelf und nur nach Anleitung.