Abkochgebot und Wasser bei Hochwasser
Bei einem Abkochgebot ist Leitungswasser mikrobiologisch nicht sicher; für Trinken, Zähneputzen, Eiswürfel, Säuglingsnahrung und Essenszubereitung wird abgekochtes oder abgefülltes Wasser verwendet. Bei einem Nutzungsverbot (‘nicht trinken’) hilft Abkochen nicht. Hochwasser ist fast immer mit Abwasser und Chemikalien belastet.
- Laufend während der Dauer der Anordnung

Einfach erklärt
Manchmal sagt das Wasserwerk oder das Gesundheitsamt: „Bitte das Leitungswasser abkochen.“ Das heißt: Im Wasser könnten winzige Keime sein, die man nicht sieht, nicht riecht und nicht schmeckt. Sie können Bauchweh und Durchfall machen. Wenn du das Wasser richtig sprudelnd kochst, sterben diese Keime ab.
Es gibt aber auch eine andere Warnung: „Nicht trinken“ oder „nicht nutzen“. Dann ist meist ein Stoff im Wasser, zum Beispiel eine Chemikalie. Die verschwindet beim Kochen nicht – sie bleibt im Topf, und weil Wasser verdampft, kann sie sogar stärker werden. Dann hilft nur Wasser aus Flaschen oder von einer Ausgabestelle.
Das Wichtigste: Lies genau, welche Warnung gilt. Und Hochwasser, also das braune Wasser, das bei einer Überschwemmung durch Straßen und Keller fließt, trinkst du nie und fasst es möglichst nicht an. Darin ist oft Abwasser aus der Kanalisation, Öl und Schmutz.
Wie es funktioniert
Leitungswasser ist normalerweise eines der am besten überwachten Lebensmittel. Das Rohrnetz steht unter Druck, damit nichts von außen hineingesaugt wird. Bricht ein Rohr, fällt der Druck ab oder dringt Hochwasser in Brunnen und Anlagen ein, können Keime aus Erde oder Abwasser ins Netz gelangen. Werden Keime gefunden oder ist das nur zu befürchten, ordnet die Behörde ein Abkochgebot an.
Abkochen wirkt durch Hitze: Bakterien, Viren und Parasiten wie Giardien vertragen sprudelnd kochendes Wasser nicht und werden unschädlich gemacht. Wichtig ist ein echtes, kräftiges Sprudeln, nicht nur warmes Wasser oder ein paar Bläschen am Topfboden. In großer Höhe kocht Wasser schon bei einer niedrigeren Temperatur; dort empfehlen Behörden, länger kochen zu lassen.
Chemikalien, Kraftstoffe, Schwermetalle oder Salze dagegen werden durch Hitze nicht zerstört. Beim Kochen verdampft nur das Wasser selbst, der gelöste Stoff bleibt zurück und wird dadurch konzentrierter. Genau deshalb gibt es zwei verschiedene Anordnungen – und deshalb ist die Art der Meldung die wichtigste Information überhaupt.
Worauf es ankommt
Unter einem Abkochgebot gilt eine einfache Regel: Alles, was in den Mund kommt, braucht abgekochtes oder abgefülltes Wasser. Dazu gehören nicht nur Getränke, sondern auch Zähneputzen, Eiswürfel, Säuglingsnahrung, Kochen und das Waschen von Obst und Gemüse, das roh gegessen wird. Gerade das Zähneputzen wird oft vergessen, weil es Gewohnheit ist.
Hilfreich ist ein fester Ablauf: morgens einen großen Topf Wasser sprudelnd kochen, abgedeckt abkühlen lassen und in saubere, beschriftete Flaschen oder Krüge füllen. Ein Zettel am Wasserhahn erinnert alle im Haushalt daran, dass gerade nicht aus der Leitung getrunken wird. Eiswürfel aus der Zeit vor oder während der Anordnung wirfst du weg.
Wenn die Anordnung aufgehoben wird, ist die Sache noch nicht ganz erledigt. Der Versorger sagt meist, wie lange die Leitungen gespült werden sollen. Filterkartuschen in Kühlschränken oder Tischfiltern können Keime aufgenommen haben und werden nach Herstellerangabe ersetzt. Auch Geräte mit Wasseranschluss behandelst du nach den Hinweisen der Behörde.
Hochwasser: warum es so gefährlich ist
Bei einer Überschwemmung laufen Kanalisation, Klärbecken, Heizöltanks, Autos und Garagen voll. Das Wasser, das danach durch Straßen und Keller fließt, ist deshalb fast immer eine Mischung aus Abwasser, Schlamm, Kraftstoff und Chemikalien. Man sieht ihm nicht an, was darin ist, und keine Methode im Haushalt macht es sicher trinkbar.
Darum gilt: Hochwasser nicht trinken, Kontakt möglichst vermeiden und nach Berührung gründlich die Hände waschen. Lebensmittel, Getränke und Behälter, die im Hochwasser lagen, entsorgst oder reinigst du so, wie die Behörde es sagt. Auch verschlossene Flaschen können außen verschmutzt sein, besonders am Deckel.
Ein Hausbrunnen in einem überfluteten Gebiet gilt als verunreinigt, bis er geprüft oder nach Anweisung desinfiziert wurde. Bis dahin verwendest du Wasser aus Flaschen oder von offiziellen Ausgabestellen.
Sicherheit: darauf musst du achten
Die größte Gefahr ist eine Verwechslung: Wer bei einem „Nicht trinken“-Hinweis abkocht, fühlt sich sicher und trinkt womöglich ein konzentriertes Gemisch. Lies deshalb immer den Wortlaut der Anordnung und prüfe über offizielle Kanäle wie Warn-App, Radio oder die Seite des Versorgers, für welches Gebiet sie gilt.
Kochendes Wasser verursacht schwere Verbrühungen. Topfgriffe nach innen drehen, Kinder von Herd und heißen Töpfen fernhalten und das Wasser vollständig abkühlen lassen, bevor es umgefüllt wird. Für Säuglingsnahrung gelten besondere Regeln; folge hier den Hinweisen der Behörde und der Kinderärztin oder des Kinderarztes.
Duschen und Händewaschen sind unter einem Abkochgebot meist erlaubt, solange kein Wasser geschluckt wird – richte dich nach dem, was die Behörde sagt. Kleine Kinder badest du besser kurz und unter Aufsicht, damit sie kein Badewasser trinken. Wer Durchfall, Erbrechen oder Fieber bekommt, trinkt viel sicheres Wasser und holt bei schweren Beschwerden ärztliche Hilfe; im Notfall die örtliche Notrufnummer wählen (112 in der EU).
Gut zu wissen
Abkochgebote sind weltweit eine der häufigsten Maßnahmen bei Störungen der Wasserversorgung und meist zeitlich begrenzt. Sie bedeuten nicht, dass das Wasser schmutzig aussieht – es kann völlig klar sein und trotzdem Keime enthalten.
Wenn Strom oder Gas ausfallen und du nicht kochen kannst, verwendest du abgefülltes Wasser oder die chemische Desinfektion, die die Behörde ausdrücklich nennt. Ein kleiner Vorrat an Flaschenwasser zu Hause nimmt solchen Situationen viel von ihrem Stress.
Schritt für Schritt
Anordnung genau lesen
Prüfe über offizielle Kanäle, welche Art Anordnung gilt, für welches Gebiet und wofür das Wasser genutzt werden darf.
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Anordnung genau lesen
Prüfe über offizielle Kanäle, welche Art Anordnung gilt, für welches Gebiet und wofür das Wasser genutzt werden darf.
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Abkochen für alles, was in den Mund kommt
Trinkwasser, Zähneputzen, Eiswürfel, Säuglingsnahrung, Waschen von roh gegessenem Obst und Gemüse sowie Kochen: abgekochtes oder abgefülltes Wasser verwenden.
- 3
Körperpflege nach Hinweis
Duschen und Händewaschen sind meist nach Behördenangabe möglich; kein Wasser schlucken, Kleinkinder besonders beaufsichtigen.
- 4
Geräte beachten
Eis aus Eiswürfelbereitern verwerfen; Geräte mit Wasseranschluss nach Behördenangabe behandeln.
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Nach Aufhebung spülen
Nach Aufhebung die Leitungen nach Anweisung des Versorgers spülen, Eis verwerfen und Filterkartuschen ggf. tauschen.
Häufige Fehler
- Abkochgebot und Nutzungsverbot verwechseln
- Zähneputzen mit Leitungswasser
- Alte Eiswürfel verwenden
- Mit Hochwasser in Kontakt gekommene Getränke trinken
- Nach Aufhebung nicht spülen
Kurzüberblick
Material
Metalltopf (Edelstahl, Aluminium, Titan)
Heiß – Verbrühungsgefahr.
Kocher
Niemals in Zelt, Unterkunft oder geschlossenen Räumen betreiben – Kohlenmonoxid- und Brandgefahr.
PET-Flasche (klar, max. 2 Liter)
Abgefülltes Wasser
Nicht erhitzen oder ins Feuer stellen.
Lebensmittelechter Wasserkanister
Nur Behälter verwenden, die nie Chemikalien oder Kraftstoff enthalten haben.
Geeignet für
- Haushalte unter Abkochgebot
- Nach Hochwasser und Rohrbrüchen
- Hausbrunnen in überfluteten Gebieten
Ungeeignet für
- Nutzungsverbote wegen Chemikalien – dort hilft Abkochen nicht
- Wasser, das mit Hochwasser in Berührung kam
Voraussetzungen
- Zugang zu offiziellen Informationen (Radio, Warn-App, Versorger)
Sicherheit
- Ein überfluteter Hausbrunnen gilt als verunreinigt, bis er nach Behördenangabe geprüft bzw. desinfiziert ist.
- Für Säuglingsnahrung besonders sorgfältig vorgehen; Hinweise von Behörde und Kinderarzt bzw. Kinderärztin folgen.
So funktioniert es
Ein Abkochgebot wird erlassen, wenn Krankheitserreger im Netz nachgewiesen oder zu befürchten sind, etwa nach Rohrbrüchen, Druckverlust oder Hochwasser. Abkochen inaktiviert Erreger, entfernt aber keine Chemikalien. Darum unterscheiden Behörden zwischen Abkochgeboten und Nutzungsverboten.
Vorteile
- Abkochen schützt zuverlässig vor Erregern
- Einfach im Haushalt umsetzbar
Nachteile
- Energie- und Zeitaufwand
- Hilft nicht gegen Chemikalien
- Viele Alltagsroutinen müssen umgestellt werden
Hintergrundwissen
Fachlicher Hintergrund
Abkochgebote gehören weltweit zu den häufigsten Maßnahmen der Gesundheitsbehörden bei Störungen der Wasserversorgung. Die WHO beschreibt das Abkochen als wirksame Maßnahme gegen Krankheitserreger im Haushalt.
Hochwasser bringt zusätzliche Risiken: Abwasser, Kraftstoffe und Chemikalien. Darum gilt bei Hochwasser die Anweisung der Behörden vor jeder eigenen Aufbereitung.
Varianten
- Ohne Energie zum Abkochen
- Ist Abkochen nicht möglich, abgefülltes Wasser oder die von der Behörde genannte chemische Desinfektion verwenden.
Häufige Fehler
- Abkochgebot und Nutzungsverbot verwechseln
- Zähneputzen mit Leitungswasser
- Alte Eiswürfel verwenden
- Mit Hochwasser in Kontakt gekommene Getränke trinken
- Nach Aufhebung nicht spülen
Grenzen und Risiken
- Keine Hilfe bei chemischer Belastung
- Abhängig von verfügbarer Energie
- Gilt nur für das genannte Gebiet und die genannte Dauer
Materialalternativen
Abgeleitet aus Materialeigenschaften: Ein Ersatz muss alle relevanten Eigenschaften besitzen. Hinweise zum Ersatzmaterial beachten.
- Metalltopf (Edelstahl, Aluminium, Titan)
- Einwandige Edelstahlflasche (Nur einwandig ohne Lack/Kunststoff erhitzen; Deckel vor dem Erhitzen abnehmen.)
- Lebensmittelechter Wasserkanister
- Einwandige Edelstahlflasche (Nur einwandig ohne Lack/Kunststoff erhitzen; Deckel vor dem Erhitzen abnehmen.), Doppelwandige Isolierflasche (Niemals direkt erhitzen.), PET-Flasche (klar, max. 2 Liter) (Nicht erhitzen oder ins Feuer stellen.), Luftdichte, lebensmittelechte Vorratsdose (Nur sauber und vollständig trocken befüllen; keine Behälter verwenden, die vorher Chemikalien enthielten.), Faltkanister oder Wassersack (Vor spitzen Gegenständen schützen.), Lebensmittelechter Wasserbeutel (Nur für Trinkwasser verwenden, nie für Chemikalien oder Brennstoff.), Gärglas oder Gärtopf (Nur lebensmittelechte Gefäße aus Glas, glasiertem Steinzeug für Lebensmittel oder lebensmittelechtem Kunststoff verwenden – keine Metallgefäße für saure Lebensmittel.), Wiederverschließbare Lebensmittelbeutel (Nur Beutel verwenden, die für Lebensmittel bestimmt sind; nicht für kochendes Wasser nutzen, wenn der Hersteller es nicht ausdrücklich erlaubt.)
Ergebnisse stammen ausschließlich aus strukturierten Einträgen. Es werden keine improvisierten Anleitungen erzeugt.
Quellen
Centers for Disease Control and Prevention: Making Water Safe in an Emergency
Verhalten bei Abkochgeboten, Hochwasser und überfluteten Brunnen
World Health Organization (2015): Boil water – Technical brief
Abkochen als Maßnahme gegen Krankheitserreger
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), Deutschland: Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen
Vorsorge und Verhalten bei Störungen der Wasserversorgung