Angeln: Recht, Fischerkarte und Tierschutz
Fische gehören nicht einfach dem, der sie fängt. In Österreich und Deutschland brauchst du zum Angeln zwei Dinge: einen amtlichen Nachweis (Fischerkarte bzw. Fischereischein) und die Erlaubnis dessen, dem das Fischereirecht am Gewässer gehört. Dazu kommen Schonzeiten, Mindestmaße und verbotene Methoden. Jeder Fisch, den du behältst, wird sofort betäubt und getötet. Ohne Berechtigung zu fischen ist nur in echter Lebensgefahr zu rechtfertigen.
- Kurs und Prüfung einmalig; vor jedem Angeltag Regeln lesen

Einfach erklärt
Stell dir vor, im Garten deines Nachbarn wachsen Äpfel. Auch wenn sie über den Zaun hängen, darfst du sie nicht einfach pflücken. Mit Fischen ist es ähnlich: Jedes Gewässer gehört jemandem, oder jemand hat das Recht, dort zu fischen. Wer angeln will, braucht die Erlaubnis dieser Person oder dieses Vereins.
Außerdem musst du zeigen, dass du weißt, wie man richtig angelt. Dafür gibt es in Österreich die Fischerkarte und in Deutschland den Fischereischein. Im Kurs lernst du, welche Fische geschützt sind, wann sie Kinder bekommen und deshalb in Ruhe gelassen werden müssen, und wie groß ein Fisch sein muss, damit du ihn behalten darfst.
Das Wichtigste ist aber der Fisch selbst. Ein Fisch kann Schmerzen spüren. Wenn du einen Fisch behältst, betäubst du ihn sofort mit einem festen Schlag auf den Kopf und tötest ihn gleich danach. Ohne Erlaubnis zu fischen ist nur erlaubt, wenn jemand wirklich in Lebensgefahr ist und keine Hilfe kommen kann.
Wie es funktioniert
In Österreich regeln die neun Bundesländer das Fischereirecht jeweils in einem eigenen Fischereigesetz, in Deutschland die sechzehn Länder. Deshalb sehen die Regeln in Tirol anders aus als in Niederösterreich und in Bayern anders als in Brandenburg. Gemeinsam ist allen das Grundprinzip: Wer angelt, braucht einen persönlichen Nachweis und eine Erlaubnis für das konkrete Gewässer.
Der persönliche Nachweis heißt in Österreich amtliche Fischerkarte, in Deutschland Fischereischein. Meist gibt es ihn nach einem Kurs oder einer Prüfung, in der Fischkunde, Gewässerkunde, Gerätekunde, Recht und Tierschutz vorkommen. Für Gäste und Urlauber bieten viele Länder befristete Karten mit vereinfachten Voraussetzungen an.
Die Erlaubnis für das Gewässer stellt der Fischereiberechtigte aus – oft ein Verein oder Pächter, manchmal der Staat oder ein Grundbesitzer. Sie heißt Lizenz, Erlaubnisschein, Angelkarte oder Tageskarte. Mit ihr bekommst du auch die Gewässerordnung, in der steht, was genau an diesem Wasser erlaubt ist.
Worauf es ankommt
Schonzeiten schützen Fische, während sie laichen, also ihre Eier ablegen. In dieser Zeit sind sie besonders verletzlich, und jeder gefangene Fisch fehlt dem Nachwuchs. Mindestmaße sorgen dafür, dass ein Fisch mindestens einmal laichen konnte, bevor er entnommen wird. Manche Arten sind ganzjährig geschützt, weil sie selten geworden sind.
Verbotene Methoden sind meist solche, die zu viele Fische auf einmal fangen oder sie unnötig quälen: Netze, Reusen, Schlingen, Speere, Reißhaken, Licht zum Anlocken, Gift und Sprengstoff. Erlaubt ist in der Regel nur die Angel mit einer begrenzten Zahl von Ruten und Haken. Was genau gilt, steht im Landesgesetz und in der Gewässerordnung.
Zum waidgerechten Angeln gehört die richtige Ausrüstung: ein Fischtöter, ein scharfes Messer, ein Hakenlöser, ein Maßband und ein Kescher. Damit kannst du jeden Fisch schnell messen, schonend abhaken und – wenn du ihn behältst – sofort töten. In vielen Gewässern musst du außerdem jeden entnommenen Fisch in ein Fangbuch eintragen.
Sicherheit: darauf musst du achten
Fischen ohne Berechtigung ist kein Kavaliersdelikt. Je nach Land und Fall ist es eine Verwaltungsübertretung oder eine Straftat, und Fanggeräte können beschlagnahmt werden. Fischereiaufseher kontrollieren Karten, Geräte und Fänge. Ein echter Notfall – etwa wenn jemand tagelang festsitzt und keine Hilfe erreichbar ist – kann das Fischen zur Ernährung rechtfertigen, aber nur so weit und so lange, wie es wirklich nötig ist.
Auch der Tierschutz gilt immer. Ein Fisch darf nicht lange an der Luft zappeln, nicht lebend in einer Tüte oder einem Eimer ohne Wasser liegen und nicht unbetäubt verbluten. Wer Fische zurücksetzt, macht das schnell, mit nassen Händen und möglichst im Wasser. Fische nur zum Spaß zu fangen und wieder freizulassen gilt in Deutschland rechtlich als heikel, weil für den Umgang mit Wirbeltieren ein vernünftiger Grund nötig ist.
Am Wasser selbst lauern die üblichen Gefahren: rutschige Steine, unterspülte Ufer, Strömung und kaltes Wasser. Angle nicht allein an gefährlichen Stellen, wate nicht in schnelles Wasser und lass Kinder nie unbeaufsichtigt. Bei einem Notfall wählst du 112, in Österreich auch 144.
Wann es sinnvoll ist – und wann nicht
Der Kurs für Fischerkarte oder Fischereischein lohnt sich für alle, die regelmäßig angeln möchten, und für alle, die Fischfang als Teil ihrer Notfallkenntnisse ernst nehmen. Er vermittelt genau das Wissen, das auch in einer Notlage hilft: wo Fische stehen, wie man sie schonend behandelt und wie man sie richtig tötet und verarbeitet.
Für eine echte Notlage gilt eine klare Reihenfolge: zuerst Notruf und Sicherheit, dann Schutz vor Kälte oder Hitze, dann Trinkwasser, erst danach Nahrung. Ein gesunder Mensch übersteht viele Tage ohne Essen, aber nur kurz ohne Wasser und Wärme. Wer in der Nähe von Hilfe ist, wartet auf Hilfe und fischt nicht ohne Erlaubnis.
Gut zu wissen
Fischereirechte sind oft sehr alt und an Grundstücke gebunden. Viele Vereine besetzen ihre Gewässer mit Jungfischen, pflegen Ufer und Laichplätze und bezahlen Aufseher. Der Preis einer Tageskarte trägt dazu bei. Wer eine Karte kauft, bekommt oft auch wertvolle Tipps, wo und wie man an diesem Gewässer angelt.
Vor Reisen lohnt sich ein Blick in die Regeln des Ziellandes. Manche Länder erlauben das Angeln an bestimmten Küsten ohne Karte, im Binnenland ist fast überall eine Erlaubnis nötig. Tourismusbüros, Angelgeschäfte und Vereine wissen meist, wo man Karten bekommt. Dieser Eintrag ist keine Rechtsberatung – maßgeblich sind immer die aktuellen Gesetze und Gewässerordnungen.
Schritt für Schritt
Den amtlichen Nachweis machen
In Österreich stellt das jeweilige Bundesland die amtliche Fischerkarte aus, meist nach einem Kurs oder einer Prüfung; viele Länder bieten Gästen eine befristete Gastfischerkarte. In Deutschland brauchst du einen Fischereischein nach Landesrecht, in der Regel nach bestandener Fischerprüfung. Einige Länder haben Ausnahmen, etwa für Kinder in Begleitung oder für Urlauber – das steht im Fischereigesetz des Landes.
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Den amtlichen Nachweis machen
In Österreich stellt das jeweilige Bundesland die amtliche Fischerkarte aus, meist nach einem Kurs oder einer Prüfung; viele Länder bieten Gästen eine befristete Gastfischerkarte. In Deutschland brauchst du einen Fischereischein nach Landesrecht, in der Regel nach bestandener Fischerprüfung. Einige Länder haben Ausnahmen, etwa für Kinder in Begleitung oder für Urlauber – das steht im Fischereigesetz des Landes.
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Erlaubnis für das Gewässer holen
Jedes Gewässer hat einen Fischereiberechtigten: einen Verein, einen Pächter, den Staat oder einen Grundbesitzer. Von ihm kaufst du die Lizenz, Tageskarte oder den Erlaubnisschein. Erst Fischerkarte plus Erlaubnisschein zusammen erlauben das Angeln – beides trägst du beim Fischen bei dir.
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Die Gewässerordnung lesen
Auf dem Erlaubnisschein oder in der Gewässerordnung stehen Fangzeiten, erlaubte Strecken, die Zahl der Ruten und Haken, erlaubte Köder, Entnahmegrenzen pro Tag und ob ein Fangbuch geführt werden muss. Lies sie vor dem ersten Wurf, nicht danach.
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Schonzeiten und Mindestmaße prüfen
Viele Arten dürfen während ihrer Laichzeit nicht gefangen werden (Schonzeit), und ein Fisch darf nur behalten werden, wenn er das Mindestmaß erreicht – gemessen von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Manche Arten sind ganzjährig geschützt. Untermaßige oder geschützte Fische löst du vorsichtig mit nassen Händen im Wasser und setzt sie sofort zurück.
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Verbotene Methoden kennen
Für Angler sind in der Regel verboten: Netze und Reusen, Schlingen, Speere, Reißangeln, künstliches Licht zum Anlocken, Gift und Sprengstoff, und in manchen Ländern auch lebende Köderfische. Erlaubt ist meist nur die Handangel mit einer begrenzten Zahl von Haken. Was genau gilt, regeln Landesgesetz und Gewässerordnung.
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Pflichtausrüstung mitnehmen
Typisch vorgeschrieben oder dringend sinnvoll: Fischtöter, scharfes Messer, Hakenlöser, Maßband, ein Kescher zum Landen und das Fangbuch. So kannst du jeden Fisch schnell messen, schonend abhaken oder sofort töten.
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Waidgerecht töten
Ein Fisch, den du behältst, wird sofort mit einem kräftigen Schlag auf den Hinterkopf betäubt und danach durch einen Herzstich oder Kiemenschnitt getötet. Das schreiben Tierschutzrecht und Fischereirecht vor. Ein Fisch darf nicht unbetäubt verbluten oder ersticken.
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Im echten Notfall
Bist du wirklich in Lebensgefahr und ohne Hilfe, kann Fischen zur Ernährung als Notstand gerechtfertigt sein. Zuerst kommen trotzdem Notruf, Unterschlupf, Wärme und Wasser – ein Mensch übersteht ohne Essen viel länger als ohne Wasser. Fang nur, was du wirklich brauchst, töte schnell, baue alle Vorrichtungen wieder ab und melde dich danach beim Fischereiberechtigten oder der Behörde.
Häufige Fehler
- Nur einen Erlaubnisschein, aber keine Fischerkarte haben – oder umgekehrt
- Die Gewässerordnung erst nach dem Fang lesen
- Fische am Ufer ersticken lassen
- Untermaßige Fische mit trockenen Händen anfassen oder auf den Boden werfen
- Schnurreste und Haken am Ufer liegen lassen
- „Notfall“ als Ausrede benutzen, obwohl Hilfe erreichbar ist
Kurzüberblick
Material
Fischtöter (Schlagholz, Priest)
In vielen Gewässerordnungen vorgeschrieben
Nur für das schnelle Betäuben gefangener Fische gedacht. Ein kurzer, kräftiger Knüppel aus Hartholz erfüllt denselben Zweck.
Messer (feststehend oder feststellbar)
Für den Herzstich bzw. Kiemenschnitt
Vom Körper weg schneiden.
Regeln zum Mitführen von Messern unterscheiden sich je nach Region – örtliche Regeln prüfen.
Maßband oder Zollstock
Mindestmaß prüfen
Notizbuch und Bleistift
Fangbuch bzw. Fangliste
Geeignet für
- Alle, die angeln lernen wollen
- Vorbereitung auf Touren, bei denen geangelt werden soll
- Eltern, die mit Kindern angeln gehen
Ungeeignet für
- Als Rechtsberatung im Einzelfall – maßgeblich ist das Landesrecht und die Gewässerordnung
- Als Ausrede für Fischen ohne Erlaubnis
Voraussetzungen
- Amtliche Fischerkarte (Österreich) bzw. Fischereischein (Deutschland), sofern keine Ausnahme gilt
- Erlaubnisschein, Lizenz oder Tageskarte für das konkrete Gewässer
- Kenntnis der Gewässerordnung
Sicherheit
- Fische sind Wirbeltiere und durch das Tierschutzrecht geschützt. Wer einen Fisch behält, betäubt ihn sofort und tötet ihn danach. Fische nie lebend an der Schnur, in einer Tüte oder auf dem Trockenen liegen lassen.
- Am Wasser drohen Ausrutschen, Kälte und Strömung. Nicht allein in kaltes oder schnelles Wasser waten, Kinder nie unbeaufsichtigt am Ufer lassen, im Notfall 112 (in Österreich auch 144) rufen.
So funktioniert es
Das Fischereirecht ist in Österreich Sache der Bundesländer und in Deutschland Sache der Länder. Es trennt zwei Fragen: Darf diese Person überhaupt fischen (Fischerkarte bzw. Fischereischein nach Kurs oder Prüfung)? Und darf sie an diesem Gewässer fischen (Erlaubnis des Fischereiberechtigten)? Schonzeiten, Mindestmaße und Methodenverbote schützen die Fischbestände, das Tierschutzrecht schützt den einzelnen Fisch vor unnötigem Leiden.
Vorteile
- Schützt Fischbestände und Gewässer
- Kurs und Prüfung vermitteln Artenkenntnis und Tierschutz
- Rechtssicherheit beim Angeln
Nachteile
- Regeln unterscheiden sich je Bundesland und Gewässer
- Kurs, Prüfung und Lizenzen kosten Zeit und Geld
Hintergrundwissen
Fachlicher Hintergrund
Das Fischereirecht hat in Mitteleuropa eine lange Tradition: Das Recht zu fischen ist an das Gewässer oder an Grundbesitz gebunden und wird oft an Vereine verpachtet, die Besatz, Pflege und Kontrolle übernehmen. Deshalb kostet ein Angeltag eine Karte, und deshalb gibt es Fischereiaufseher, die Karten und Fänge kontrollieren.
Das Tierschutzrecht beider Länder schützt alle Wirbeltiere. In Deutschland verlangt die Tierschutz-Schlachtverordnung, dass Fische vor dem Töten betäubt werden; das Tierschutzgesetz verlangt für das Töten eines Wirbeltieres einen vernünftigen Grund, in der Regel die Verwertung als Lebensmittel. Österreichs Tierschutzgesetz verbietet, Tieren ungerechtfertigt Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen.
Varianten
- Im Ausland
- In anderen Ländern gelten andere Regeln: Manche erlauben das Angeln an bestimmten Küsten ohne Karte, im Binnenland ist fast überall eine Erlaubnis nötig. Vor der Reise bei Tourismusbüro, Behörde oder Angelverein nachfragen.
- Mit Kindern
- Viele Länder erlauben Kindern das Angeln in Begleitung einer berechtigten erwachsenen Person, teils mit eigener Jugendkarte. Kinder lernen dabei am besten von Anfang an das Messen, das schonende Zurücksetzen und das schnelle Töten.
Häufige Fehler
- Nur einen Erlaubnisschein, aber keine Fischerkarte haben – oder umgekehrt
- Die Gewässerordnung erst nach dem Fang lesen
- Fische am Ufer ersticken lassen
- Untermaßige Fische mit trockenen Händen anfassen oder auf den Boden werfen
- Schnurreste und Haken am Ufer liegen lassen
- „Notfall“ als Ausrede benutzen, obwohl Hilfe erreichbar ist
Grenzen und Risiken
- Keine Rechtsberatung – Landesgesetze, Verordnungen und Gewässerordnungen ändern sich
- Keine Liste der Schonzeiten und Mindestmaße – diese stehen in den Landesverordnungen und auf dem Erlaubnisschein
Quellen
Land Niederösterreich – Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), Landesrecht (2001): NÖ Fischereigesetz 2001
Fischereirecht als Landesrecht, Fischerkarte und Erlaubnis des Fischereiberechtigten (Beispiel Niederösterreich)
Land Tirol – Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), Landesrecht (2002): Tiroler Fischereigesetz 2002
Fischerkarte, Fischereiberechtigung, Schonzeiten und Mindestmaße (Beispiel Tirol)
Freistaat Bayern – Bayerische Staatskanzlei (gesetze-bayern.de) (2008): Fischereigesetz für Bayern (BayFiG)
Fischereischein und Erlaubnisschein nach Landesrecht (Beispiel Bayern)
Bundesrepublik Deutschland – Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de) (2012): Verordnung zum Schutz von Tieren im Zusammenhang mit der Schlachtung oder Tötung und zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 des Rates (Tierschutz-Schlachtverordnung – TierSchlV)
Betäubung von Fischen vor dem Töten
Bundesrepublik Deutschland – Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de) (2006): Tierschutzgesetz (TierSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Mai 2006
Schutz der Wirbeltiere, vernünftiger Grund für das Töten
Republik Österreich – Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) (2004): Bundesgesetz über den Schutz der Tiere (Tierschutzgesetz – TSchG), BGBl. I Nr. 118/2004
Verbot, Tieren ungerechtfertigt Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen
Headquarters, Department of the Army (USA) (2002): FM 3-05.70 Survival
Nahrungsbeschaffung ist im Überlebensfall nachrangig gegenüber Wasser und Schutz