Krebse fangen: heimische schützen, eingeschleppte erkennen
Krebse sind in Bächen und Seen leicht zu finden und gut gekocht eine wertvolle Eiweißquelle. Aber die heimischen Arten wie Edel- und Steinkrebs sind selten und streng geschützt. Eingeschleppte amerikanische Krebse wie Signal-, Kamber- oder Roter Amerikanischer Sumpfkrebs verdrängen sie und übertragen die Krebspest. Dieser Eintrag zeigt, wie man sie unterscheidet, wie man Krebse ohne Verletzung greift, sofort tötet und gründlich kocht – und warum lebende eingeschleppte Krebse nie transportiert werden dürfen.
- 1–2 Stunden in der Dämmerung
Einfach erklärt
Krebse sehen aus wie kleine Hummer und leben in Bächen und Seen unter Steinen. Wenn man einen Stein langsam hochhebt, flitzt der Krebs mit einem Schwanzschlag rückwärts davon.
Es gibt zwei Gruppen: Unsere eigenen Krebse, den Edelkrebs und den Steinkrebs, gibt es nur noch ganz selten – sie sind geschützt, und man lässt sie in Ruhe. Und es gibt Krebse, die aus Amerika eingeschleppt wurden. Sie tragen eine Krankheit, die Krebspest, an der unsere Krebse sterben.
Die eingeschleppten Krebse darf man mit Erlaubnis fangen, und im echten Notfall sind sie gekocht eine gute Mahlzeit. Aber man darf sie nie lebend woanders hinbringen. Wer nicht sicher ist, welcher Krebs es ist, setzt ihn genau dorthin zurück, wo er war.
Wie es funktioniert
Krebse sind nachtaktiv. Tagsüber sitzen sie in Höhlen unter Steinen, zwischen Wurzeln und in Uferlöchern, nachts laufen sie über den Grund und suchen Futter. Mit einer Stirnlampe sieht man sie dann offen im flachen Wasser – ihre Augen leuchten manchmal kurz auf.
Ein erschreckter Krebs flüchtet immer rückwärts, mit einem kräftigen Schlag seines Schwanzes. Wer das weiß, hält die Hand oder ein Gefäß hinter ihn und scheucht ihn von vorne. Greift man ihn hinter den Scheren am Rückenpanzer, kann er nicht zwicken.
Unterschieden werden die Arten vor allem an den Scheren und an der Färbung. Der eingeschleppte Signalkrebs hat einen auffälligen hellen Fleck am Scherengelenk – daher sein Name. Unsere heimischen Krebse haben diesen Fleck nicht.
Worauf es ankommt
Die Bestimmung ist das Wichtigste. Ein heimischer Krebs, der fälschlich gegessen wird, ist ein Verlust für eine bedrohte Art. Darum gilt: Im Zweifel ist es ein heimischer Krebs, und er geht zurück ins Wasser – an genau dieselbe Stelle.
Eingeschleppte Krebse werden nicht lebend transportiert, gehalten oder in ein anderes Gewässer gesetzt. Das verbietet das EU-Recht, weil sonst die Krebspest weiterwandert. Getötet werden sie am Fangort, am schnellsten in sprudelnd kochendem Wasser, das sie vollständig bedeckt.
Gegessen wird nur gründlich Gegartes: Der Panzer ist durchgehend rot, das Fleisch weiß und fest. Gefundene tote Krebse und Krebse aus verschmutztem Wasser bleiben liegen.
Sicherheit: darauf musst du achten
Die Krebspest kann an nassen Stiefeln, Gefäßen und Händen von einem Gewässer ins nächste getragen werden. Darum alles gründlich trocknen lassen, bevor man an ein anderes Wasser geht.
Beim Steinewenden im Bach nicht ins tiefe oder schnelle Wasser gehen, und bei Kälte nicht lange mit nassen Händen und Füßen arbeiten.
Krebsfang unterliegt dem Fischereirecht. Viele Gewässer geben für eingeschleppte Krebse eigene Erlaubnisse aus – ohne Erlaubnis bleibt es Notfallwissen.
Schritt für Schritt
Recht und Gewässer prüfen
Krebse fangen darf nur, wer die Erlaubnis des Fischereiberechtigten hat – manche Gewässer geben sie für eingeschleppte Krebse ausdrücklich aus. Ohne Erlaubnis nur in echter Lebensgefahr. Meide Naturschutzgebiete und Gewässer, in denen heimische Krebse leben.
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Recht und Gewässer prüfen
Krebse fangen darf nur, wer die Erlaubnis des Fischereiberechtigten hat – manche Gewässer geben sie für eingeschleppte Krebse ausdrücklich aus. Ohne Erlaubnis nur in echter Lebensgefahr. Meide Naturschutzgebiete und Gewässer, in denen heimische Krebse leben.
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In der Dämmerung suchen
Mit einer Stirnlampe am Ufer entlanggehen und ins flache Wasser leuchten. Krebse sitzen dann offen am Grund. Tagsüber findet man sie unter flachen Steinen und zwischen Wurzeln.
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Von hinten greifen
Einen Stein langsam von der dir abgewandten Seite anheben. Den Krebs mit Daumen und Zeigefinger hinter den Scheren am Rückenpanzer greifen – dort erreicht er dich nicht. Alternativ ein Gefäß hinter ihn halten und ihn von vorn mit einem Stöckchen hineinscheuchen.
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Art bestimmen
Schau dir die Scheren an. Signalkrebs: glatte, große Scheren, oben am Gelenk ein heller, weiß-türkiser Fleck. Kamberkrebs: rotbraune Streifen auf dem Hinterleib, kleine Scheren mit orangen Spitzen. Roter Amerikanischer Sumpfkrebs: kräftig rot mit Dornen auf den Scheren. Edelkrebs: Scherenunterseite rot, kein heller Fleck. Steinkrebs: klein, bräunlich, ohne Fleck.
Im Zweifel ist es ein heimischer Krebs: sofort zurücksetzen.
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Heimische sofort zurücksetzen
Heimische Krebse vorsichtig genau an derselben Stelle zurück ins Wasser setzen. Nie in ein anderes Gewässer bringen.
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Eingeschleppte sofort töten
Eingeschleppte Krebse nicht lebend mitnehmen. Am schnellsten tötet sprudelnd kochendes Wasser: Den Krebs mit dem Kopf voran einzeln hineingeben, sodass er ganz untertaucht. Das Wasser muss dabei weiter sprudeln.
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Gründlich garen
Krebse mindestens einige Minuten weiterkochen, bis der Panzer durchgehend rot und das Fleisch weiß und fest ist. Gegessen wird vor allem das Schwanzfleisch; den dunklen Darmfaden entfernen.
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Ausrüstung trocknen
Stiefel, Gefäße und Handschuhe nach dem Fang gründlich trocknen lassen, bevor du an ein anderes Gewässer gehst. So verschleppst du keine Krebspest.
Häufige Fehler
- Heimische Krebse für eingeschleppte halten
- Lebende Krebse in Eimern mitnehmen
- Krebse in ein anderes Gewässer setzen
- In nicht sprudelndes Wasser geben
- Nicht durchgegart essen
- Gefundene tote Krebse essen
Kurzüberblick
Material
Stirnlampe / Taschenlampe
Krebse sind nachts aktiv
Eimer mit Deckel oder dichter Beutel
Lebende invasive Krebse nie transportieren – nur bereits getötete
Metalltopf (Edelstahl, Aluminium, Titan)
Zum Kochen in sprudelndem Wasser
Heiß – Verbrühungsgefahr.
Robuste Arbeitshandschuhe
Gegen Scheren und scharfe Steine
Bei Kontakt mit Hochwasserschlamm oder Chemikalien zusätzlich wasserdichte Handschuhe tragen.
Geeignet für
- Bäche, Teiche und Seen mit steinigem Grund
- Längere Notlagen am Wasser
- Gewässer, in denen eingeschleppte Krebse bekannt sind
Ungeeignet für
- Gewässer mit heimischen Krebsen – dort nichts fangen
- Naturschutzgebiete
- Schnelle, tiefe oder kalte Gewässer, in die man waten müsste
- Wasser, das nach Abwasser riecht oder Algenblüten hat
Voraussetzungen
- Echte Lebensgefahr – oder eine Erlaubnis des Fischereiberechtigten
- Ein Feuer oder Kocher zum Kochen
- Sicherer Stand am Ufer oder im knöcheltiefen Wasser
Sicherheit
- Krebse nur frisch getötet und gründlich durchgegart essen. Tote Krebse, die du gefunden hast, und Krebse aus verschmutztem Wasser nie essen.
So funktioniert es
Krebse verstecken sich tagsüber unter Steinen und Wurzeln und gehen nachts auf Nahrungssuche. Wer einen Stein langsam anhebt, sieht den Krebs rückwärts flüchten – mit einem Schlag des Schwanzes. Darum greift man von hinten oder hält die Hand oder ein Gefäß hinter ihn. Die Unterscheidung der Arten gelingt vor allem an den Scheren: eingeschleppte Signalkrebse haben oben an der Schere einen hellen Fleck, heimische Edelkrebse eine rote Scherenunterseite ohne diesen Fleck.
Vorteile
- Leicht zu finden und zu fangen
- Viel Eiweiß
- Fang eingeschleppter Arten entlastet heimische Krebse
Nachteile
- Verwechslungsgefahr mit geschützten Arten
- Wenig Fleisch pro Tier
- Gefahr, die Krebspest zu verschleppen
- Ohne Erlaubnis verboten
Hintergrundwissen
Fachlicher Hintergrund
Mitteleuropa war früher reich an Edelkrebsen. Seit dem 19. Jahrhundert hat die Krebspest, ein Erreger, den amerikanische Krebse unbemerkt tragen, die meisten Bestände ausgelöscht. Signalkrebs, Kamberkrebs und Roter Amerikanischer Sumpfkrebs stehen deshalb auf der Liste invasiver Arten von unionsweiter Bedeutung: Man darf sie nicht halten, transportieren oder freilassen.
Die heimischen Arten sind nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie geschützt. Für die Ernährung im Notfall heißt das: Eingeschleppte Krebse sind eine gute Eiweißquelle, heimische bleiben unberührt.
Varianten
- Krebsreuse mit Erlaubnis
- Wo Fischereiberechtigte den Fang eingeschleppter Krebse fördern, werden oft zugelassene Reusen ausgegeben. Sie werden nach den Vorgaben vor Ort gestellt und täglich kontrolliert.
- Mit Köderschnur
- Ein Stück Fischrest an einer Schnur, ohne Haken, lockt Krebse an. Sie halten sich daran fest und können langsam ans Ufer gezogen werden.
Häufige Fehler
- Heimische Krebse für eingeschleppte halten
- Lebende Krebse in Eimern mitnehmen
- Krebse in ein anderes Gewässer setzen
- In nicht sprudelndes Wasser geben
- Nicht durchgegart essen
- Gefundene tote Krebse essen
Grenzen und Risiken
- Die Bestimmungsmerkmale sind vereinfacht; im Zweifel immer zurücksetzen
- Keine Angaben, wo welche Art vorkommt – das ändert sich
- Keine Rechtsberatung
Materialalternativen
Abgeleitet aus Materialeigenschaften: Ein Ersatz muss alle relevanten Eigenschaften besitzen. Hinweise zum Ersatzmaterial beachten.
- Stirnlampe / Taschenlampe
- Mobiltelefon (Akku leert sich bei Kälte und bei Dauernutzung von Display und GPS schnell.), Batterie-Laterne / LED-Leuchte
- Eimer mit Deckel oder dichter Beutel
- Einwandige Edelstahlflasche (Nur einwandig ohne Lack/Kunststoff erhitzen; Deckel vor dem Erhitzen abnehmen.), Doppelwandige Isolierflasche (Niemals direkt erhitzen.), PET-Flasche (klar, max. 2 Liter) (Nicht erhitzen oder ins Feuer stellen.), Lebensmittelechter Wasserkanister (Nur Behälter verwenden, die nie Chemikalien oder Kraftstoff enthalten haben.), Gebrauchter Chemikalien- oder Kraftstoffbehälter (Niemals für Trinkwasser oder Lebensmittel – Rückstände lassen sich nicht zuverlässig entfernen.), Verzinkter Eimer (Nicht erhitzen: Zinkbeschichtung kann beim Erhitzen gesundheitsschädliche Dämpfe bilden.), Wasserdichte Dose oder Beutel, Luftdichte, lebensmittelechte Vorratsdose (Nur sauber und vollständig trocken befüllen; keine Behälter verwenden, die vorher Chemikalien enthielten.), Tierdichter Lebensmittelbehälter (Wo bestimmte Behälter vorgeschrieben sind, nur zugelassene Modelle verwenden – lokale Regeln prüfen.), Kleine Blechdose mit Deckel (Beschichtete oder lackierte Dosen vorher im Freien ausbrennen.), Faltkanister oder Wassersack (Vor spitzen Gegenständen schützen.), Lebensmittelechter Wasserbeutel (Nur für Trinkwasser verwenden, nie für Chemikalien oder Brennstoff.), Gärglas oder Gärtopf (Nur lebensmittelechte Gefäße aus Glas, glasiertem Steinzeug für Lebensmittel oder lebensmittelechtem Kunststoff verwenden – keine Metallgefäße für saure Lebensmittel.), Wiederverschließbare Lebensmittelbeutel (Nur Beutel verwenden, die für Lebensmittel bestimmt sind; nicht für kochendes Wasser nutzen, wenn der Hersteller es nicht ausdrücklich erlaubt.)
- Metalltopf (Edelstahl, Aluminium, Titan)
- Einwandige Edelstahlflasche (Nur einwandig ohne Lack/Kunststoff erhitzen; Deckel vor dem Erhitzen abnehmen.)
Ergebnisse stammen ausschließlich aus strukturierten Einträgen. Es werden keine improvisierten Anleitungen erzeugt.
Quellen (6)
- European Parliament and Council of the European Union (2014): Regulation (EU) No 1143/2014 on the prevention and management of the introduction and spread of invasive alien species · Invasive Arten von unionsweiter Bedeutung dürfen nicht gehalten, transportiert oder freigelassen werden
- Europäische Union – EUR-Lex (2016): Durchführungsverordnung (EU) 2016/1141 zur Annahme einer Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung · Signalkrebs, Kamberkrebs und Roter Amerikanischer Sumpfkrebs stehen auf der Unionsliste
- Council of the European Communities (1992): Council Directive 92/43/EEC on the conservation of natural habitats and of wild fauna and flora (Habitats Directive) · Schutz heimischer Krebsarten (Edelkrebs, Steinkrebs, Dohlenkrebs)
- Bundesrepublik Deutschland – Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de) (2012): Verordnung zum Schutz von Tieren im Zusammenhang mit der Schlachtung oder Tötung und zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 des Rates (Tierschutz-Schlachtverordnung – TierSchlV) · Krebstiere dürfen nur in stark kochendem Wasser getötet werden, das sie vollständig bedeckt
- Freistaat Bayern – Bayerische Staatskanzlei (gesetze-bayern.de) (2008): Bayerisches Fischereigesetz (BayFiG) · Fischen und Krebsfang nur mit Erlaubnis des Fischereiberechtigten
- Land Niederösterreich – Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), Landesrecht (2001): NÖ Fischereigesetz 2001 · Krebse unterliegen dem Fischereirecht























