Fallen kontrollieren, Tiere schnell töten und Fallen abbauen
Wer im Notfall Fallen stellt, trägt Verantwortung für jedes Tier darin. Dazu gehören eine feste Kontrollrunde mindestens einmal täglich, vorsichtiges Annähern, das sofortige Freilassen von Haustieren und geschützten Arten, ein schnelles, sicheres Töten von gefangenem Kleinwild, Schutz vor Krankheiten wie der Tularämie und am Ende der vollständige Abbau aller Fallen.
- Kontrollrunde 1–2-mal täglich

Einfach erklärt
Wer eine Falle stellt, hat eine große Verantwortung. Ein Tier, das in einer Falle sitzt, hat Angst und oft Schmerzen. Deshalb muss man jeden Tag nachschauen – am besten morgens und abends – damit es nicht lange leiden muss.
Ist das falsche Tier in der Falle, zum Beispiel eine Katze oder ein seltenes Tier, wird es sofort befreit. Eine Jacke über dem Kopf beruhigt es, und man passt gut auf, dass es nicht beißt. Ist ein Kaninchen gefangen, das man im Notfall essen muss, wird es schnell und mit einem einzigen kräftigen Schlag getötet, damit es nicht leidet.
Danach wäscht man sich gut die Hände, denn Wildtiere können Krankheiten haben. Ein Tier, das krank oder seltsam zahm aussieht, isst man nicht. Und wenn der Notfall vorbei ist, baut man jede einzelne Falle wieder ab – keine darf vergessen werden.
Wie es funktioniert
Die Kontrolle beginnt mit einem Plan: eine feste Runde, immer zur gleichen Zeit, mit der Liste aller Fallen in der Hand. Viele Kleintiere sind in der Dämmerung unterwegs, darum sind früher Morgen und Abend gute Zeiten. Jede Falle wird auf der Liste abgehakt, damit keine übersehen wird.
An jeder Falle bleibst du zuerst einige Schritte entfernt stehen. So erschreckst du ein gefangenes Tier nicht unnötig und kannst in Ruhe beurteilen: Ist die Falle leer, ausgelöst oder belegt? Ist es ein Zieltier, ein Haustier oder eine geschützte Art? Lebt es? Erst dann handelst du.
Für jedes Ergebnis gibt es einen festen Ablauf: leere Fallen prüfen, ausgelöste neu stellen oder abbauen, Fehlfänge befreien, tote Tiere bergen und lebendes Kleinwild schnell und sicher töten. Wer diese Abläufe vorher kennt, handelt in der Situation ruhiger und schneller – und das verkürzt Leiden.
Worauf es ankommt
Beim Freilassen hilft Dunkelheit: Eine Jacke oder ein Tuch über Kopf und Körper beruhigt die meisten Tiere. Dann weitest du die Schlinge mit einem Stock oder schneidest die Schnur durch, ohne mit der Hand in die Nähe des Mauls zu kommen. Große oder wehrhafte Tiere wie Fuchs, Dachs, Wildschwein oder ein großer Hund werden nicht selbst befreit – Abstand halten und die Polizei rufen.
Beim Töten von Kleinwild zählt Entschlossenheit. Das Tier wird mit der Jacke oder einem Stock fixiert, dann folgt sofort ein kräftiger, gezielter Schlag mit einem Knüppel auf den Hinterkopf direkt hinter den Ohren, wenn nötig gleich ein zweiter. Zögern oder halbherzige Schläge verlängern das Leiden.
Danach prüfst du, ob das Tier wirklich tot ist: keine Atmung, schlaffer Körper und kein Blinzeln, wenn ein Halm vorsichtig die Augenoberfläche berührt. Bist du unsicher, wiederholst du den Schlag. Erst dann wird das Tier aus der Falle gelöst.
Sicherheit: darauf musst du achten
Gefangene Tiere beißen und kratzen in Panik, auch kleine. Handschuhe und eine Jacke schützen. Jeder Tierbiss gehört ärztlich versorgt: Die Wunde gründlich mit Wasser und Seife ausspülen, abdecken und so bald wie möglich Hilfe holen – Notruf 112, in Österreich auch 144.
Wildtiere können Krankheiten übertragen. In Mitteleuropa ist bei Feldhasen zum Beispiel die Tularämie bekannt, die beim Anfassen und Zerlegen übertragen werden kann. Darum: Handschuhe, danach Hände und Messer gründlich waschen, Fleisch vollständig durchgaren. Tiere, die krank, abgemagert, verletzt oder auffällig zahm wirken oder schon tot gefunden wurden, werden nicht gegessen.
Bei Totfallen bleibt die Regel: Die Hand kommt nie unter das Gewicht. Du hebst es mit einem Stock als Hebel von der Seite an. Auch eine scheinbar ausgelöste Falle kann noch einmal nachfallen.
Wann es sinnvoll ist – und wann nicht
Diese Abläufe gelten für jede Notlage, in der Fallen gestellt wurden – ohne sie darf keine Falle gestellt werden. Wer nicht bereit oder nicht in der Lage ist, täglich zu kontrollieren und ein Tier schnell zu töten, stellt keine Falle.
Das Freilassen und Melden gilt auch im Alltag: Wer eine fremde Schlinge oder Falle mit einem Tier darin findet, befreit es nur, wenn das gefahrlos möglich ist, und meldet den Fund der Polizei. Leere Fallen fasst man nicht an, damit Spuren erhalten bleiben.
Gut zu wissen
Ein Tier zu töten ist für die meisten Menschen schwer, auch in einer Notlage. Das ist normal. Es hilft, sich vorher klarzumachen, dass ein schneller, entschlossener Ablauf dem Tier das meiste Leid erspart.
Am Ende jeder Notlage steht der Abbau: jede Falle laut Liste, Totfallen mit dem Stock auslösen, Hölzer und Steine verteilen, Draht, Schnur und Bänder mitnehmen und nachzählen. Konntest du nicht alles abbauen, sagst du den Rettern oder der Polizei genau, wo noch etwas steht – eine vergessene Schlinge fängt sonst noch nach Jahren Tiere.
Das deutsche Tierschutzgesetz verlangt, dass ein Wirbeltier nur mit den nötigen Kenntnissen und so schmerzlos wie möglich getötet wird. Die internationalen Standards für humanes Fallenstellen messen Fallen daran, wie schnell sie töten. Beides zeigt: Auch im Notfall ist Tierschutz keine Nebensache.
Schritt für Schritt
Feste Runde planen
Gehe jeden Tag zur gleichen Zeit, am besten früh morgens und am Abend, mit deiner Liste alle Fallen der Reihe nach ab. Nimm Handschuhe, einen kräftigen Knüppel, einen langen Stock, ein Messer und eine Jacke oder ein Tuch mit. Hake jede Falle auf der Liste ab.
- 1
Feste Runde planen
Gehe jeden Tag zur gleichen Zeit, am besten früh morgens und am Abend, mit deiner Liste alle Fallen der Reihe nach ab. Nimm Handschuhe, einen kräftigen Knüppel, einen langen Stock, ein Messer und eine Jacke oder ein Tuch mit. Hake jede Falle auf der Liste ab.
- 2
Vorsichtig annähern und beurteilen
Bleib einige Schritte entfernt stehen und schau zuerst: Ist die Falle unberührt, ausgelöst oder ist ein Tier darin? Welches Tier – Zielart, Haustier, geschützte Art? Lebt es? Erst wenn du weißt, was du tun willst, gehst du langsam und ruhig näher.
- 3
Fehlfänge sofort freilassen
Haustiere und geschützte Arten werden sofort befreit. Lege eine Jacke über Kopf und Körper – im Dunkeln werden Tiere ruhiger. Weite die Schlinge mit einem Stock oder schneide Schnur durch, ohne mit der Hand in Maulnähe zu kommen. Bei großen oder wehrhaften Tieren Abstand halten und Hilfe rufen (Polizei: Deutschland 110, Österreich 133).
Schwer verletzte Fehlfänge nicht einfach laufen lassen – Hilfe über Polizei oder Jäger holen.
- 4
Totfallen von der Seite öffnen
Ist eine Totfalle zugefallen, hebst du das Gewicht von der Seite mit einem Stock als Hebel an, nie mit der Hand darunter. Prüfe, ob das Tier tot ist. Ist eine Falle ohne Fang ausgelöst, stellst du sie nach den Regeln neu oder baust sie ab.
- 5
Lebendes Kleinwild schnell töten
Fixiere das Tier mit der Jacke oder dem langen Stock, damit es sich nicht bewegen kann. Dann folgt ohne Zögern ein kräftiger, gezielter Schlag mit dem Knüppel auf den Hinterkopf, direkt hinter die Ohren. Wenn nötig, sofort ein zweiter. Zögern verlängert das Leiden.
- 6
Tod sicher feststellen
Das Tier atmet nicht mehr, der Körper ist schlaff, und wenn du mit einem Halm vorsichtig die Augenoberfläche berührst, blinzelt es nicht. Bist du unsicher, wiederhole den Schlag. Erst dann löst du das Tier aus der Falle.
- 7
Auf Krankheiten achten
Trage Handschuhe. Wirkt das Tier krank, abgemagert, hat es Geschwüre oder einen auffälligen Ausfluss, war es vorher auffällig zahm oder verwirrt, wird es nicht gegessen, sondern vergraben. Fleisch immer vollständig durchgaren, danach Hände und Messer gründlich waschen.
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Alle Fallen vollständig abbauen
Wenn die Notlage endet oder du die Runde nicht mehr schaffst, baust du alle Fallen nach der Liste ab: Totfallen mit dem Stock auslösen, Hölzer und Steine verteilen, Draht, Schnur und Bänder mitnehmen. Am Ende muss die Zahl der abgebauten Fallen der Zahl der gestellten entsprechen.
Häufige Fehler
- Kontrolle auslassen oder zu selten gehen
- Ohne hinzusehen direkt zur Falle laufen
- Mit bloßen Händen in Maulnähe greifen
- Zögern beim Töten
- Tod nicht kontrollieren
- Kranke oder zahme Tiere essen
- Fallen beim Aufbruch vergessen
Kurzüberblick
Material
Robuste Arbeitshandschuhe
Gegen Bisse, Kratzer und Krankheitserreger
Bei Kontakt mit Hochwasserschlamm oder Chemikalien zusätzlich wasserdichte Handschuhe tragen.
Stabile Äste / Stangen
Ein kräftiger Knüppel und ein langer Stock
Kein frisches Holz von lebenden Bäumen schneiden, wo das verboten ist.
Messer (feststehend oder feststellbar)
Zum Durchschneiden von Schnur
Vom Körper weg schneiden.
Regeln zum Mitführen von Messern unterscheiden sich je nach Region – örtliche Regeln prüfen.
Beschriftungsanhänger und wasserfester Stift
Liste und Skizze aller Fallen
Geeignet für
- Jede Notlage, in der Fallen gestellt wurden
- Auch für Menschen, die Fallen eines anderen gefunden haben (Freilassen, Melden)
Ungeeignet für
- Große oder wehrhafte Tiere (Fuchs, Dachs, Wildschwein, großer Hund) – Abstand halten und Hilfe rufen
- Kinder – sie bleiben bei Kontrollen zurück
Voraussetzungen
- Liste und Skizze aller gestellten Fallen
- Handschuhe oder ein festes Tuch
- Grundregeln aus „Fallen im echten Notfall“ gelesen
Sicherheit
- Wildtiere können Krankheiten übertragen, bei Hasen etwa die Tularämie (Hasenpest). Immer Handschuhe tragen, danach Hände waschen, Fleisch vollständig durchgaren und nie Tiere essen, die krank, abgemagert, auffällig zahm oder schon tot gefunden wirken.
So funktioniert es
Tierschutz im Notfall heißt: Die Zeit, die ein Tier in der Falle verbringt, so kurz wie möglich halten, und den Tod schnell und sicher herbeiführen. Für Kleinwild ist ein kräftiger, gezielter Schlag auf den Hinterkopf die übliche Methode, weil er das Gehirn sofort ausschaltet. Fehlfänge werden freigelassen, und weil jede vergessene Falle weiter tötet, endet jede Notlage mit dem vollständigen Abbau.
Vorteile
- Verkürzt Tierleid
- Schützt Haustiere und geschützte Arten
- Schützt dich vor Bissen und Krankheiten
Nachteile
- Kostet täglich Zeit und Kraft
- Töten ist seelisch belastend
- Nicht jeder Fehlfang lässt sich gefahrlos befreien
Hintergrundwissen
Fachlicher Hintergrund
Das deutsche Tierschutzgesetz verlangt, dass ein Wirbeltier nur von jemandem getötet wird, der die nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat, und dass Schmerzen dabei vermieden werden, so weit es die Umstände erlauben. Die internationalen Standards für humanes Fallenstellen messen Fallen daran, wie schnell sie töten oder wie unversehrt sie festhalten.
Die Tularämie ist eine bakterielle Krankheit, die in Mitteleuropa vor allem bei Feldhasen vorkommt und beim Anfassen oder Zerlegen infizierter Tiere übertragen werden kann. Handschuhe und gründliches Durchgaren senken das Risiko.
Varianten
- Fremde Falle gefunden
- Wer im Alltag eine Schlinge oder Falle findet, fasst sie nicht an, merkt sich den Ort und meldet sie der Polizei. Ein gefangenes Haustier oder Wildtier wird nur befreit, wenn das gefahrlos möglich ist.
Häufige Fehler
- Kontrolle auslassen oder zu selten gehen
- Ohne hinzusehen direkt zur Falle laufen
- Mit bloßen Händen in Maulnähe greifen
- Zögern beim Töten
- Tod nicht kontrollieren
- Kranke oder zahme Tiere essen
- Fallen beim Aufbruch vergessen
Grenzen und Risiken
- Kein Ersatz für eine jagdliche Ausbildung
- Keine Anleitung zum Zerlegen – nur Hygiene-Grundregeln
- Erste Hilfe nur auf Laienniveau
Quellen
Headquarters, Department of the Army (USA) (2002): FM 3-05.70 Survival
Fallen regelmäßig kontrollieren; einfache Schlingen töten meist nicht
Bundesrepublik Deutschland – Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de) (2006): Tierschutzgesetz (TierSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Mai 2006
§ 17: Strafbarkeit von Tötung ohne vernünftigen Grund und erheblichen Leiden; § 4: Töten nur mit Kenntnissen und möglichst ohne Schmerzen
Republik Österreich – Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) (2004): Bundesgesetz über den Schutz der Tiere (Tierschutzgesetz – TSchG), BGBl. I Nr. 118/2004
Verbot der Tierquälerei und der Tötung ohne vernünftigen Grund
Bundesrepublik Deutschland – Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de) (1976): Bundesjagdgesetz (BJagdG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. September 1976
§ 19: Verbot von Schlingen jeder Art und von Fanggeräten, die nicht unversehrt fangen oder nicht sofort töten
Bundesrepublik Deutschland – Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de): Strafgesetzbuch (StGB) – § 292 Jagdwilderei
§ 292: Jagdwilderei; Schlingen gelten als besonders schwerer Fall
Republik Österreich – Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) (1974): Strafgesetzbuch (StGB), BGBl. Nr. 60/1974 – §§ 137, 138 (Eingriff in fremdes Jagd- oder Fischereirecht) und § 222 (Tierquälerei)
§§ 137, 138: Eingriff in fremdes Jagdrecht; § 222: Tierquälerei
European Community, Canada, Russian Federation: Agreement on International Humane Trapping Standards between the European Community, Canada and the Russian Federation
Internationale Standards für humanes Fallenstellen: Fallen müssen schnell töten oder unversehrt festhalten